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Ist es aus haftungsrechtlicher Sicht sinnvoll, an einer Treppe ein Schild mit der Aufschrift "Bitte Handlauf benutzen" anzubringen?

benutzen" kann den Nutzer dazu anhalten, den Handlauf zu benutzen oder ihn auch daran erinnern, bei dem Transport von Material (z. B. Akten) auf jeden Fall eine Hand auf den Handlauf zu legen; sie kann aber auch zur Abwehrhaltung führen, der Bitte eben nicht zu entsprechen.Aus arbeitsschutzrechlicher Sicht ist deshalb die erforderliche Unterweisung der Beschäftigten bei der Nutzung der Treppe besonders ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 11214