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Ist es zulässig, einen Zwischenhandlauf nicht mittig, sondern beispielsweise in einer 1/3 und 2/3 Aufteilung der Treppe zu installieren?

der Gesundheit der Beschäftigten erreicht wird, wie die Verordnung es vorgibt. Das zum Vergleich heranzuziehende Schutzniveau ergibt sich aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage der Arbeitsschutzbehörde den Nachweis der Gleichwertigkeit erbringen. Dabei sind technische bzw. bauliche Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Ein entsprechender Nachweis muss ...

Stand: 17.04.2024

Dialog: 43922