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Ist es zulässig, einen Zwischenhandlauf nicht mittig, sondern beispielsweise in einer 1/3 und 2/3 Aufteilung der Treppe zu installieren?

der Technischen Regeln für Arbeitsstätten abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen. In diesem Fall muss er die ermittelten Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, auf andere Weise so beseitigen oder verringern, dass damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Schutz ...

Stand: 17.04.2024

Dialog: 43922