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Gelten die Abstände von Türöffnungen zu Treppen auch für Rampen nach Nr. 4.1 Absatz 4 der ASR A1.8?

Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 43996