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Kann eine Treppen an maschinellen Anlagen mit einem Neigungswinkel von 30-38° ausgelegt werden, obwohl in der ASR 1.8 lediglich 24-36° angegeben werden?

Unter dem Punkt 2 Anwendungsbereich der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist folgendes nachzulesen:"Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 30.01.2023

Dialog: 42568