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Ist es zulässig, einen Zwischenhandlauf nicht mittig, sondern beispielsweise in einer 1/3 und 2/3 Aufteilung der Treppe zu installieren?

aus der Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Eine Abweichung von den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten stellt keinen genehmigungsbedürftigen Ausnahmetatbestand gemäß § 3a Absatz 3 ArbStättV dar. Der Arbeitgeber hat kein Anrecht auf eine formelle Genehmigung bzw. Anerkennung seiner Kompensationsmaßnahmen.Bei Zweifeln an der Zielerreichung kann die Behörde die Herstellung ...

Stand: 17.04.2024

Dialog: 43922