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Ist es bei Vorhandensein einer Tür neben einem Schnelllauftor verboten durch das Tor zu gehen?

kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Unserer Einschätzung, kann als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nur herauskommen, dass die Fußgänger die Tür neben dem Tor verwenden müssen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Unterweisung darauf hinzuweisen und es ist mit dem Zeichen "P004 Für Fußgänger verboten" des Anhangs 1 der ASR A1.3 ...

Stand: 10.04.2025

Dialog: 42697