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Frage zu Mindestbreiten bei Wartungsgängen bzw. Verkehrswegen, wenn sich im Weg geöffnete Türen befinden.

betragen.Nach Abschnitt 4,2 Absatz 2 gilt, dass die lichte Mindestbreite des Verkehrswegs durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die lichten Mindestbreiten der Durchgänge und Türen nach Tabelle 2 Spalte B nicht unterschreiten darf.Sofern es sich um Gänge zur Instandhaltung handelt ...

Stand: 06.04.2022

Dialog: 43660