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Nach welchen Kriterien werden die Gehwegsbreiten im Außenbereich einer Arbeitsstätte beurteilt?

Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Nummer 1.8 Verkehrswege)In der ASR A1.8 "Verkehrswege"  sind in der Tabelle 2 (unter Abschnitt 4.2) Mindes ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 16004