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Wie sind die Verkehrswege zu kennzeichnen?

) in Verbindung mit § 3 ArbStättV ist die Markierung von Verkehrswegen zu betrachten und entsprechende Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen. ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 43303

Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen." Ob ein Verkehrsweg gekennzeichnet werden muss, hängt nicht von der Lagergröße ab, sondern von den Gefährdungen die auftreten können. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383

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