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Gibt es für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerplätzen verbindliche Vorschriften?

) wird in den arbeitsschutzrechtlichen Regeln nicht getroffen.Nach Punkt 5.2 der ASR A1.3 gilt Folgendes für Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen:"(1) Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen ist durch gelbschwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen (siehe Abb. 3). Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 13666