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Ist die Verkehrssicherheit einer offenen Treppe gegeben, wenn der Treppenaustritt am Podest keine Unterschneidung aufweist?

. In Absatz 4 ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für Treppen (siehe Abb. 4) ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge (SL), Auftritt (a) und Steigung (s) die Schrittmaßregel 2 x s + a = SL. Für eine gute Begehbarkeit einer Treppe soll die Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm betragen. In Arbeitsstätten darf die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 12658