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In einem Lager mit Palettenregalen und Gitterboxen auf dem Fußboden soll eine Bodenmarkierung der Laufwege angebracht werden. Was muss dabei beachtet werden?

In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt Folgend ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 42240