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Was ist zu tun, wenn der Hersteller eines Regals nicht mehr am Markt ist (Insolvent), wir aber keinen Nachweis mehr haben, z. B. für Feld- und Fachlasten ?

, kann wie folgt vorgegangen werden:Es muss der statische Nachweis erbracht werden. Das Regal muss mit Angabe des Baujahres, der maximal zulässigen Fach- und Feldlasten und der maximal zulässigen Last der Ladeeinheit gekennzeichnet werden. Ebenso muss eine Betriebsanleitung erstellt werden.Der statische Nachweis kann im Einzelfall nach den in Kapitel 4.1.2.1 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 43893