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Bis zu welcher Böschungsneigung ist an einem Regenrückhaltebecken kein Geländer als Absturzsicherung erforderlich?

werden. Entscheidend ist die Gefährdung Betriebsangehöriger oder Dritter und die kann je nach Gestaltung des Bauwerks sehr unterschiedlich sein. Beurteilungskriterien sind z.B. Vorkommen von Absturzstellen, Gefahr des Ertrinkens an Wasserflächen oder bei plötzlich auftretender starker Wasserführung, aber auch benachbarte Wohnbebauung oder gar Kinderspielplätze, Schulen etc.. Hier sind eventuell weitere Stellen ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 42562