Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Unterschiedliche Geländerhöhen nach Baurecht und Arbeitsstättenrecht

ist eine allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regel im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3a Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung, deren Anhang sowie den sicherheitstechnischen Regeln einzurichten und zu betreiben. Weniger weit gehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberücksichtigt. ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 1062