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Kann an einer Verladerampe durch das Vorstellen von Paletten auf ein Geländer verzichtet werden?

Schrägstreifen zu kennzeichnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Danach hat er unter Berücksichtigung der o. g. Anforderungen entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ein Vorstellen von Paletten vor die Laderampe um eine mögliche Absturzgefahr zu mildern, bzw. das Maß der Absturzhöhe zu verringern, ist als unzulässige Maßnahme ...

Stand: 26.07.2023

Dialog: 7455