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Kann auch bei einer Absturzhöhe von 12 m bei Brüstungen die Höhe auf z. B. 0,80 m verringert werden, wenn die Brüstung min. 30 cm breit ist?

herangezogen werden, bis die bestehenden Arbeitsstätten wesentlich umgebaut werden."Die einzelnen Absätze sind getrennt voneinander zu betrachten. Wenn die Verringerung bei mehr als 12 m gewollt gewesen wäre, hätte dies explizit im zweiten Absatz erwähnt werden müssen. ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42412