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Muss an Podesten oder bei Treppenaufgängen am Geländer eine Fußleiste angebracht werden?

an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen eingesetzt und verfügen als Schutz gegen Ab- oder Hindurchstürzen über eine Fußleiste, die Knieleiste und den Handlauf. Die Fußleiste hat eine Höhe von mindestens 10 cm und ist 1 cm über der Laufebene angebracht. Die Knieleiste befindet sich mittig zwischen Fußleiste und Handlauf, wobei der Abstand zu beiden 50 cm nicht überschreiten sollte." Ob die Notwendigkeit ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 14348