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Bis zu welcher Böschungsneigung ist an einem Regenrückhaltebecken kein Geländer als Absturzsicherung erforderlich?

Gesetzbuch - BGB - regeln den Anspruch auf Schadensersatzanforderungen bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter. Die Verkehrssicherungspflicht ist im Gesetz selbst nicht genannt. Sie wird jedoch aus der Rechtsprechung zu §§ 823 ff. BGB hergeleitet.Regenrückhaltebecken sind abwassertechnische Anlagen im Sinne der DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen". Wie Sie der DGUV Vorschrift und der zugehörigen ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 42562