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Bis zu welcher Böschungsneigung ist an einem Regenrückhaltebecken kein Geländer als Absturzsicherung erforderlich?

Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 42562