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Muss an Podesten oder bei Treppenaufgängen am Geländer eine Fußleiste angebracht werden?

einer Fußleiste gegeben ist, muss grundsätzlich mittels Gefährdungsbeurteilung, unter der Berücksichtigung der genannten Vorschriften, ermittelt und bewertet werden. Hierbei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und vom Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Hinweise:Da in der ASR A2.1 und der DGUV Information 208-005 unterschiedliche Werte für die Höhe der Fußleiste genannt ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 14348

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