Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Bis zu welcher Böschungsneigung ist an einem Regenrückhaltebecken kein Geländer als Absturzsicherung erforderlich?

Durchführungsanweisung entnehmen können, werden hier zwar Absturzsicherungen gefordert (§ 6); bei Böschungen mit einer Neigung von bis zu 1:1 (45°) kann das Schutzziel aber auch durch geeignete Bepflanzungen erreicht werden.Insgesamt sollte die Notwendigkeit einer Absturzsicherung sowie deren Art bzw. Ausführung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geprüft ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 42562