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Muss an Podesten oder bei Treppenaufgängen am Geländer eine Fußleiste angebracht werden?

). ... (5) Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fuß-und Knieleiste, zwischen Knieleiste und Handlauf oder zwischen zwei Knieleisten nicht größer als 0,50 m sein. Die Fußleisten müssen eine Höhe von mindestens 0,05 m haben und unmittelbar an der Absturzkante angeordnet sein." In der DGUV Information 208-005 wird dazu folgende Information gegeben:"Knieleistengeländer werden häufig ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 14348