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Bezieht sich die Anforderung zur Vermeidung von Unebenheiten/Stolperstellen ausschließlich auf Laufwege oder auf den gesamten Fußboden?

keine Stolpergefahren ergeben. Ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht, kann nur vor Ort durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV ermittelt werden. Dieser hat dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Dabei kann er sich durch die Fachkraft ...

Stand: 22.09.2016

Dialog: 19611