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Ist die unter Punkt 5 (1) der ASR A1.5 genannte Schutzmaßnahme (Anschrägung bei > 2 cm) als Grenzwert für Stolperkanten für den Außenbereich zu verstehen?

Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...

Stand: 11.06.2024

Dialog: 43943