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Ist ein Gefälle im Bürofußboden gemäß der Arbeitsstättenverordnung zulässig?

von Flüssigkeiten. Bestimmte Werte für Toleranzen sind uns nicht bekannt.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Fußboden zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. Unserer Einschätzung nach ist der von Ihnen beschriebene Fußboden auszugleichen, so ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 42959