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Welche gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Raumgröße gelten für ein Büro, das von drei Personen genutzt werden soll?

Büros, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -. Gemäß der ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 3a Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 ge ...

Stand: 13.01.2025

Dialog: 4231