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Wie ist der Stand bezüglich Raumhöhen in Klassenräumen? Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt Schutzziele, konkrete Angaben zur Raumhöhe werden jedoch nicht gemacht.

Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar, die ...

Stand: 13.09.2024

Dialog: 8480