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Welche Dimensionierung müssen die Aufstellflächen für Sattelauflieger (ohne Zugmaschine) haben, um ein gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen?

Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 07.09.2016

Dialog: 15056