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Dürfen Mindestgrößen von Arbeitsplätzen mit dem Hinweis auf die Vorgaben der englischen Muttergesellschaft unterschritten werden?

werden, für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche (§ 1 ArbStättV). Das heißt, besondere Vorgaben einer englischen Muttergesellschaft können nicht den Geltungsbereich der ArbStättV einschränken. Gemäß der ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 4528