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Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Besprechungsraums mit 1,94 m bzw. 2,05 m Höhe erlauben oder sind hierfür auch 2,50 m vorgeschrieben?

des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsräume bereitzustellen, eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.Weiterhin muss in umschlossenen ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 24457