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Wie werden bei einem offenen Bürokonzept Besprechungsräume, die als "Glaskasten" in den Raum gestellt sind, hinsichtlich der Berechnung der Arbeitsplatzfläche berücksichtigt?

In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfreiraum ...

Stand: 10.09.2015

Dialog: 24728