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Wie ist der Stand bezüglich Raumhöhen in Klassenräumen? Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt Schutzziele, konkrete Angaben zur Raumhöhe werden jedoch nicht gemacht.

Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...

Stand: 13.09.2024

Dialog: 8480