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Wie ist die Auslegung zum Thema "Tageslicht und Sichtverbindung nach außen" bei OP-Räumen bzw. bei Eingriffsräumen, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten?

Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gr ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 42601