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Wie ist die Auslegung zum Thema "Tageslicht und Sichtverbindung nach außen" bei OP-Räumen bzw. bei Eingriffsräumen, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten?

nach außen faktisch nicht oder nur mit unvertretbaren Kosten zulassen; dazu gehören: betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe, spezielle ärztliche Behandlungsräume, sehr große Arbeitsräume, Einkaufszentren mit Verkaufsräumen, Schank- und Speisegaststätten, Räume in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien und in mehrstöckigen Produktionsanlagen..." ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 42601