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Ist die automatische Abschaltung der Beleuchtung in innenliegenden Sozialräumen nach Ablauf einer gewissen Zeit zulässig?

der Gefährdungsbeurteilung könnte beispielsweise der Einbau von Bewegungsmeldern mit einer Zeitschaltuhr sein. Diese könnte dann z. B. nach 20 Minuten das Licht automatisch abschalten, da das Licht bei Nichtbenutzung der Toilette nicht benötigt wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...

Stand: 01.10.2022

Dialog: 7078