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Ist ein komplett fensterloser Raum als Arbeitsraum zulässig?

Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung sind erforderlich, wenn eine freie Lüftung entsprechend Punkt 5 nicht ausreicht. Gründe dafür können sein:(...)eine besondere Nutzung (z. B. Arbeitsräume ohne öffenbare Fenster oder Oberlichter),(...)"-Hinweis:Sofern es sich um Büroarbeitsplätze handelt, sind detaillierte Informationen zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Büro ...

Stand: 26.09.2023

Dialog: 5278