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Ist ein komplett fensterloser Raum als Arbeitsraum zulässig?

im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützen lassen. Die Mindestbeleuchtungsstärken nach Anhang 1 der ASR A3.4 sind dabei einzuhalten.Zur Belüftung verweisen wir auf die ASR A.3.6 "Lüftung". Dort wird unter 6.1 ausgeführt:"Raumlufttechnische ...

Stand: 26.09.2023

Dialog: 5278