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Sind in der Halbleitertechnik wie im Fotolabor technisch bedingt geringere Lichtstärken zulässig als in der ASR A3.4 "Beleuchtung" angegeben?

Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...

Stand: 01.09.2017

Dialog: 30174