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Ist das dauerhafte Arbeiten unter einem Schwerlastregal (geprüft, Durchgangshöhe 2m usw.) statthaft?

Tätigkeiten, auch regelmäßig wiederkehrende und länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen sind nicht verboten, wenn vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere die Standsicherheit des Regals und der Schutz vor herabfallenden ...

Stand: 11.09.2014

Dialog: 21933