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Ist das dauerhafte Arbeiten unter einem Schwerlastregal (geprüft, Durchgangshöhe 2m usw.) statthaft?

Gegenständen betrachtet werden. Demgegenüber ist es aber nicht möglich, unter einem Schwerlastregal einen regelrechten ständigen Arbeitsplatz einzurichten. Dies folgt aus der Ziffer 5.1.5 Abs. 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort wird festgelegt, dass Bewegungsflächen von Arbeitsplätzen sich nicht mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten ...

Stand: 11.09.2014

Dialog: 21933