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Muss ein umzäunter Parkplatz einen Fußgängerausgang haben? Muss dafür ein Notausgang eingerichtet werden?

Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Parkplätze bestehen nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Arbeitsstättenverordnung sind auch Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, als Arbeitsstätten anzusehen. Ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit zu kommen ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 15883