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Gelten Lagerräume, in denen ein Beschäftigter Waren einlagert und kommissioniert, als Arbeitsräume im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

kommen, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgabe höchstens für zwei Stunden am Tag oder an nicht mehr als 30 Tagen im Jahr aufhalten müssen. Dies betrifft insbesondere z. B. Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume oder Teeküchen.Hinweis: In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Antwort überarbeitet bzw. gegenstandslos wird, wenn die im Gemeinsamen ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 44070