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Ist ein Imbiss mit einer Grundfläche von < 12m² als Küchenbetrieb entsprechend der BGR 111 zu betrachten?

Ein (stationärer) Imbiss, in dem Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist eine Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Auf einen solchen Imbiss sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich der dazu erlassenen Arbeitsstättenregeln und Arbeitsstättenrichtlinien www.baua.de/asr  anzuwenden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13758