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Ist es zulässig eine Schlosserei und eine E-Werkstatt in einem Raum unterzubringen, und wo findet man die Rechtsgrundlage dafür?

Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42654