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Arbeitsplatzgestaltung an einer Empfangstheke

der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Zu Frage 1:Die freie nicht überbaute Fläche muss eine Aufstellung des Bildschirms erlauben, die für den Nutzer einen Sehabstand von mind. 500 mm bei mind. 3,2 mm Zeichenhöhe gewährleistet (DGUV Information 215-410, Punkt 7.2). Allerdings müssen bei der Gestaltung der Theke auch andere ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 2257