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Ist ein befahrbarer Kühlraum als ständiger Arbeitsplatz zulässig?

raumklimatischen Anforderungen gestellt werden (Ziffer 3.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.5 - Raumtemperatur).Gemäß Ziffer 3.6 Abs. 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung muss bei Einsatz von Klimaanlagen oder mechanischen Belüftungsanlagen sichergestellt sein, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind. Sollte es deshalb nicht möglich sein, den Luftzug an Ihrem ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 12735