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Ist eine Abwasserpumpstation der Arbeitsstättenverordnung zuzuordnen, so dass hier Sanitärräume eingerichtet werden müssen?

Relevant für die Beantwortung Ihrer Frage ist § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ...

Stand: 06.06.2017

Dialog: 29444