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Gelten Lagerräume, in denen ein Beschäftigter Waren einlagert und kommissioniert, als Arbeitsräume im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

. durch Anbringen an der Wand, Herabhängen von der Raumdecke oder Einlassen in den Fußboden erfolgen.Der unbestimmte Rechtsbegriff „nicht regelmäßig“ wird in der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf den Einsatz von tragbaren Bildschirmgeräten verwendet (§ 1 Absatz 4 Nummer 2). Die Begriffsbestimmung erfolgt derzeit durch eine vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) eingesetzte Arbeitsgruppe, die parallel ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 44070